Eine Unfallversicherung schützt vor den Tücken des Alltags

Im Job gibt es den gesetzlichen Unfallschutz, in der Freizeit aber nicht. Der Berufseinstieg ist der richtige Zeitpunkt, um sich über eine Unfallversicherung Gedanken zu machen.
Eine Unfallversicherung schützt vor den existenzvernichtenden Folgen eines Unfalls. Statistiken zeigen, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren – hier schützt die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitsunfälle nicht. Zwar bieten Unfallversicherungen unterschiedliche Konditionen an. Doch vom Grundprinzip ist das Produkt einfach: Anhand einer sogenannten Gliedertaxe – deren konkrete Ausgestaltung sich je nach Tarif unterscheiden kann – wird der Grad der Invalidität bestimmt und auf dieser Basis ein festgesetzter Betrag ausgezahlt. Komplizierte Gesundheitsfragen fallen nicht an.
Die einfache Unfallversicherung bietet ausschließlich diese Einmalzahlung, ausgehend von einer Versicherungssumme, die aber in der Regel durch die sogenannte Progression aufgestockt wird. Wurde zum Beispiel eine Deckungssumme von 100.000 Euro und eine Progression von fünfhundert Prozent vereinbart, dann würde der Versicherungsnehmer im Falle der Vollinvalidität nicht 100.000 Euro, sondern 500.000 Euro ausgezahlt bekommen.
Unfallschutz ist kein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Unfallversicherung ist kein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die eine verfolgt eine andere Absicht als die andere. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente sicherstellen soll, eignet sich die Unfallversicherung dafür, die Folgen eines schweren Unfalls finanziell abzufedern. Deshalb ist eine möglichst hohe Progression sinnvoll, denn damit werden gerade schwere Unfälle überproportional gut abgesichert; sie ist aber auch besonders teuer.
Gothaer Tipp
Die private Unfallversicherung lässt sich durch viele Optionen ausweiten. Dies sind dann Komfortleistungen: Bevor dafür auf andere wichtige Versicherungen aus finanziellen Gründen verzichtet werden muss, sollten lieber diese Komfortleistungen reduziert werden. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen wie das Krankenhaustagegeld, die Unfallrente oder die Todesfallleistung.
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